Sozialberatung

Wir helfen weiter

Sie haben Fragen zu Geld, Wohnen, Schule oder Pflege? Sie verstehen einen Brief nicht oder brauchen Hilfe bei einem Antrag? Wir unterstützen Sie.

Bei uns bekommen Sie Hilfe bei Fragen zu Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Krankenkasse und Rundfunkbeitrag (GEZ).

Wir helfen Ihnen, Anträge und Formulare auszufüllen und Briefe oder Verträge zu verstehen. Auch beim Schreiben von Briefen und bei Telefonaten unterstützen wir Sie – zum Beispiel mit dem Jobcenter, dem Regionalverband oder anderen Stellen.

Gemeinsam schauen wir, was Ihnen weiterhilft.

Beratung am Telefon oder vor Ort

Manche Fragen können wir am Telefon klären. Für andere ist ein persönliches Gespräch besser. Unsere Beratung ist kostenlos – am Telefon und bei uns vor Ort.

Viola Schirra berät Sie auf Deutsch und Englisch. Sie sprechen Arabisch? Dann holen wir gerne unsere Übersetzerin dazu.

Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!

Viola Schirra
Telefon: 0681 / 59 53 99 12
E-Mail: v.schirra@paritaet-gwa.de

Aktuelle Informationen zu Leistungen ab 2026

Die monatlichen Regelbedarfe ab 1. Januar 2026 betragen:

Alleinstehende /Alleinerziehende: 563€
Paare je Partner: 506 €
über 18 Jahre: 451 €
Jugendliche 14 – 17 Jahren: 471 €
Kinder von 6 – 13 Jahren: 390 €
Kinder von 0 – 5 Jahren: 357 €

Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € erhöht.

Wichtige Informationen:

  • Zusätzliche Leistungen: Neben dem Regelsatz werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
  • Mehrbedarf: In bestimmten Fällen (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung) gibt es Mehrbedarfe.
  • Anpassung: Obwohl die Regelsätze nicht erhöht werden, erfolgt die Anpassung jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung.
  • Diese Regelungen gelten bundesweit und somit auch im Saarland.
  • Reformen: Es ist geplant, das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 in „Grundsicherungsgeld“ umzubenennen und zu reformieren.

Hier finden Sie aktuelle Informationen des Regionalverbandes zur Grundsicherung.

Erhöhte Leistungen  für den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) für ALG II-Bezieher und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag – könnten Sie für Ihre Kinder höhere Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Für Kinder bis 18. Jahren gilt:

130,00 € für Schulbedarf – Auszahlung im August
65,00 € für Schulbedarf – Auszahlung im Februar
für das kostenlose Mittagessen muss keine Eigenbeteiligung mehr geleistet werden
der Eigenanteil für die Fahrtkosten entfällt
15,00 € für monatliche Beiträge für sportliche oder musische Kursgebühren

Für diese Bedarfe muss kein Antrag gestellt werden. Lernförderung wird nicht nur bei der Gefährdung der Versetzung gewährt, sondern kann auch für einzelne Fächer beantragt werden, wenn eine Befürwortung durch den Fachlehrer vorliegt. Klassenausflüge und Klassenfahrten, sowie weitere Ausflüge beantragen Sie auch weiterhin mit dem BuT-Antrag und den entsprechenden Unterlagen.

Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind.
Diese Erhöhung um 4 Euro gegenüber 2025 (255 Euro) gilt einheitlich für jedes Kind. Das Geld wird von der Familienkasse automatisch angepasst und ausgezahlt; ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.

Richtwerte für die Bruttokaltmiete im Regionalverband Saarbrücken (ab 01.06.2025):

1 Person (50 m²): ca. 484,89 € (Region A: Saarbrücken, Riegelsberg etc.) bis 465,93 € (Region B).

2 Personen (65 m²): ca. 565,16 € (Region A) bis 534,29 € (Region B).

3 Personen (80 m²): ca. 674,12 € (Region A) bis 649,44 € (Region B).

Viola Schirra

v.schirra@paritaet-gwa.de
0681 59 53 996 12
0177 6459349